Hergestellt in Italien
Zur Orientierung

Der rechtliche Rahmen

Hier ist eine Zusammenfassung in einfacher Sprache der europäischen Verordnungen, die jede Produktklasse definieren. Sie ersetzen keine Rechtsberatung: Für eine Einschätzung Ihres spezifischen Projekts schreiben Sie uns.

Klasse I

Food supplements

Directive 2002/46/EC

Dies ist die europäische Norm, die erstmals die Definition von "Nahrungsergänzungsmittel" in allen EU-Ländern vereinheitlicht hat: ein Lebensmittel, das dazu bestimmt ist, die normale Ernährung zu ergänzen, eine konzentrierte Quelle von Nährstoffen (Vitamine, Mineralstoffe) oder anderen Stoffen mit ernährungsphysiologischer oder physiologischer Wirkung ist und in abgemessenen Formen wie Kapseln, Tabletten, Beuteln, Ampullen oder ähnlichem verkauft wird.

  • Legt geschlossene Listen der zugelassenen Vitamine und Mineralstoffe sowie der chemischen Formen fest, in denen sie verwendet werden dürfen.
  • Verbot, Nahrungsergänzungsmitteln Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten zuzuschreiben.
  • Schreibt eine spezifische Kennzeichnung vor, mit empfohlener Tagesdosis und dem Hinweis, diese nicht zu überschreiten.
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Klasse II

Food for infants and young children

Regulation (EU) 609/2013

Eine Verordnung, die in einem einzigen Text die Regeln für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung, getreidebasierte Lebensmittel und andere Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder zusammenfasst. Sie ersetzte mehrere frühere Richtlinien und vereinheitlichte die Anforderungen auf dem gesamten europäischen Markt.

  • Gilt für Produkte, die für gesunde Säuglinge während der Entwöhnung und für Kleinkinder konzipiert sind, um ihre Ernährung zu ergänzen oder sie schrittweise an normale Lebensmittel zu gewöhnen.
  • Legt strenge Zusammensetzungs- und Sicherheitsanforderungen fest, angesichts der besonders sensiblen Altersgruppe, an die sie sich richtet.
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Klasse III

Food for special medical purposes

Regulation (EU) 609/2013 · Delegated Reg. (EU) 2016/128

Regelt die sogenannten bilanzierten Diäten: speziell verarbeitete Lebensmittel für die diätetische Behandlung von Patienten, die unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden sollen, bestimmt für Menschen mit eingeschränkter Fähigkeit, gewöhnliche Lebensmittel aufzunehmen, zu verdauen, aufzunehmen oder zu verstoffwechseln.

  • Die delegierte Verordnung 2016/128 legt spezifische Zusammensetzungs- und Kennzeichnungsanforderungen für diese Kategorie fest.
  • Verbietet werbliche Nähr- und Gesundheitsangaben: Dies sind klinische Produkte, keine Marketingprodukte.
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Klasse IV

Total diet replacement for weight control

Regulation (EU) 609/2013

Gleicher rechtlicher Rahmen wie Klasse II und III (Verordnung 609/2013 deckt alle drei Kategorien in einem einzigen Text ab): Diese Klasse umfasst Produkte zum vollständigen Ersatz der Tagesration, d. h. Produkte, die eine oder mehrere Mahlzeiten im Rahmen eines Gewichtskontrollprogramms vollständig ersetzen sollen.

  • Legt die Mindestnährwertanforderungen fest, die ein Mahlzeitenersatz garantieren muss, um Nährstoffmängel während der Anwendung zu vermeiden.
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Klasse V

Food fortified with vitamins and minerals

Regulation (EC) 1925/2006

Regelt die freiwillige Zugabe von Vitaminen, Mineralstoffen und anderen spezifischen Stoffen zu "gewöhnlichen" Lebensmitteln (Getränke, Backwaren, Milch, Mahlzeiten usw.), mit dem Ziel, die Vorschriften im EU-Binnenmarkt zu harmonisieren und ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten.

  • Listet in einem Anhang auf, welche Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt werden dürfen und in welchen chemischen Formen.
  • Ermöglicht die Festlegung von Mindest- und Höchstmengen für bestimmte Lebensmittel oder Lebensmittelkategorien.
  • Verbietet Kennzeichnungen, die suggerieren, dass eine ausgewogene Ernährung nicht bereits ausreichende Mengen an Nährstoffen liefern kann.
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Klasse VI

Food for athletes

No dedicated EU regulation · Richtlinien des italienischen Gesundheitsministeriums

Until 2016 there was a specific EU directive for "foods intended for sportspeople", later repealed: today these products formally fall under the general category of food supplements (Class I, Richtlinie 2002/46/EG).

  • Das italienische Gesundheitsministerium veröffentlicht im Laufe der Zeit Richtlinien und spezifische Hinweise zu Nährstoffen, Dosierungen und zulässigen Angaben für Produkte, die sich an Sporttreibende richten.
  • Wer eine Linie für Sportler einführt, muss daher die allgemeinen Regeln für Nahrungsergänzungsmittel sowie die zum Zeitpunkt der Notifikation geltenden branchenspezifischen Ministerialrichtlinien befolgen.
Wir helfen Ihnen, sich in dieser Klasse von Fall zu Fall zurechtzufinden: Die Richtlinien werden häufiger aktualisiert als die eigentlichen Verordnungen.

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